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Staatsregierung
Die Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre werden vom Ministerpräsidenten berufen. Hierzu und zur Festlegung der Anzahl der Staatsministerien sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Ressorts bedarf der Ministerpräsident der Zustimmung des Landtags. Diese ist auch erforderlich, wenn der Ministerpräsident Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre entlässt.
Die Bayerische Staatsregierung bietet unter http://www.bayern.de/ aktuelle Informationen über Bayern, Land und Leute, über Bildung und Wirtschaft, über Kultur und Tourismus und über viele andere bayerische Themen, sowie über die Politik der Bayerischen Staatsregierung.
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- Bayerische Staatskanzlei
- Bayerisches Staatministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten
- Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen



















