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Staatsregierung

Die Staatsregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären.

Bild: Internetseite der Bayerischen Staatsregierung - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto:
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Internetseite der Bayerischen Staatsregierung
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Die Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre werden vom Ministerpräsidenten berufen. Hierzu und zur Festlegung der Anzahl der Staatsministerien sowie zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Ressorts bedarf der Ministerpräsident der Zustimmung des Landtags. Diese ist auch erforderlich, wenn der Ministerpräsident Staatsministerinnen und -minister sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre entlässt.

Die Bayerische Staatsregierung bietet unter http://www.bayern.de/ aktuelle Informationen über Bayern, Land und Leute, über Bildung und Wirtschaft, über Kultur und Tourismus und über viele andere bayerische Themen, sowie über die Politik der Bayerischen Staatsregierung.
Bild: Vereidigung der Mitglieder der bayerischen Staatsregierung am 30. Oktober 2008 - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto: Rolf Poss
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Vereidigung der Mitglieder der bayerischen Staatsregierung am 30. Oktober 2008
© Bildarchiv Bayerischer Landtag

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