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Datenschutzkommission

Beim Landtag wird gemäß Art. 33 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) eine Datenschutzkommission gebildet.

Bild: Nicht öffentliche Sitzung - Copyright: Bildarchiv Bayerischer Landtag - Foto:
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Nicht öffentliche Sitzung
© Bildarchiv Bayerischer Landtag
Die Datenschutzkommission besteht aus zehn Mitgliedern. Der Landtag bestellt sechs Mitglieder aus seiner Mitte nach Maßgabe der Stärke seiner Fraktionen; das d'Hondtsche Verfahren findet Anwendung. Für Fraktionen, die hiernach nicht zum Zuge kommen, kann der Landtag jeweils ein weiteres Mitglied bestellen, auch wenn sich dadurch die Zahl der Mitglieder erhöht. Die Mitglieder der Datenschutzkommission werden für fünf Jahre, die Mitglieder des Landtags für die Wahldauer des Landtags bestellt; sie sind in ihrer Tätigkeit an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die Datenschutzkommission unterstützt den Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Arbeit.
  Mitglieder des Gremiums ( 8 Mitglieder )
  Vorsitzender
Rotter Eberhard Fraktionslogo: CSU
 
  Stellvertr. Vorsitzender
Ritter Florian Fraktionslogo: SPD
 
  Mitglied
Prof. Dr. Bausback Winfried Fraktionslogo: CSU
Dr. Fischer Andreas Fraktionslogo: FDP
Dr. Herrmann Florian Fraktionslogo: CSU
Kamm Christine Fraktionslogo: B’90/Grüne
Muthmann Alexander Fraktionslogo: FREIE WÄHLER
Taubeneder Walter Fraktionslogo: CSU


Sonstiges Mitglied:

Krempl Werner

Schleyer Rudolf

Sorge Hans-Ulrich

Wilde Christian Peter, Ltd. MR a.D.