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Abgeordnete

Der Landtag besteht aus 187 Abgeordneten des bayerischen Volkes. "Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden" (Art. 13 Bayerische Verfassung). 

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Wahl- und Stimmkreise

Stimmkreise
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